Auf- und Abstiegsregelung 2012/2013

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Auf-und Abstiegsregelung Kreisliga A, B und C
Saison 2012/2013
Kreisliga C
Mannschaftsstand
52 Mannschaften (Gruppe 1 und 2 mit 18 Mannschaft die Gruppe 3 mit 16 Mannschaften)
Aufsteiger zur KL B 5 Mannschaften

Der Meister jeder Gruppe steigt in die KL B auf.
Die Tabellenzweiten ermitteln in einer Relegationsrunde zwei weitere Aufsteiger.

Sollten nach Abschluss der Saison mehrere Mannschaften punktgleich sein, wird über den Auf- und Abstieg in einem Entscheidungsspiel entschieden. Die Anzahl der erzielten Tore bzw. die Tordifferenz wird nicht berücksichtigt.

Kreisliga A

Aufstieg
Der Meister der Gruppen 1 und 2 steigt in die Bezirksliga auf.

Abstieg
Aus der Gruppe 1 und 2 steigen die beiden Tabellenletzten zur KL B ab.
Sollte eine oder mehr Mannschaften aus der Bezirksliga absteigen, erhöht sich der Abstieg wie folgt:
a) Ein Absteiger aus der Bezirksliga:
Entscheidungsspiel der Tabellenfünfzehnten um den Klassenverbleib
b) Zwei und drei Absteiger aus der Bezirksliga:
Je zwei Absteiger aus den Gruppe 1 und 2
c) Vier bzw. fünf Absteiger aus der Bezirksliga:
Ein weiterer Absteiger wird in einem Entscheidungsspiel zwischen den Tabellenvierzehnten der Gruppe 1 und 2
ermittelt bzw. die Tabellenvierzehnten steigen direkt ab.

Kreisliga B

Aufstieg
Der Meister und die Tabellenzweiten der Gruppen 1 und 2 steigen auf (auch im Falle von
einem oder zwei Absteiger aus der Bezirksliga)
Im Falle von drei oder mehr Absteigern aus der Bezirksliga verringert sich die Zahl der
Aufsteiger auf drei Mannschaften. In diesem Fall ermitteln die Tabellenzweiten in einem
Entscheidungsspiel den dritten Aufsteiger zur KL A.

Abstieg
Der Tabellenletzte der Gruppen 1 und 2 steigen zur KL C ab. Der dritte Absteiger wird in
einem Entscheidungsspiel der beiden Tabellenvorletzten ermittelt.

Der Abstieg zur KL C erhöht sich wie folgt:

a) Bei einem Absteiger aus der Bezirksliga:
Der Tabellenletzte und der Tabellenvorletzte aus der Gruppe 1 und 2 steigen in die KL C ab.
b) Bei zwei Absteiger aus der Bezirksliga:
Neben den Tabellenletzten und Vorletzten wird ein weiter Absteiger in einem Entscheidungsspiel zwischen den beiden Drittletzten der Gruppe 1 und 2 ermittelt.
c) Bei drei Absteiger aus der Bezirksliga:
In diesem Fall steigen aus den Gruppen 1 und 2 jeweils 3 Mannschaften in die KL C ab.
d) Bei vier bzw. fünf Absteiger aus der Bezirksliga:
In diesem Fall wird der 7. Absteiger in einem Entscheidungsspiel zwischen den Tabellendreizehnten der
Gruppe 1 und 2 ermittelt bzw. die Tabellendreizehnten steigen direkt ab.

Zusatz für die Kreisligen B und C

Sollte die Anzahl von 32 Mannschaften in der Kreisliga A und B unterschritten werden, tragen die nächstplatzierten und aufstiegsbereiten Mannschaften jeder Gruppe der KL B oder C Entscheidungsspiele um diese freien Plätze aus bzw. steigen direkt auf.

Sollte die Anzahl von 32 Mannschaften in der Kreisliga A und B unterschritten werden, dann wird durch erhöhte Anzahl an Aufsteiger aus der nächstniedrigeren Klasse die Anzahl von 32 Mannschaften wieder hergestellt. Ein verminderter Abstieg von Mannschaften ist nicht vorgesehen.
Besonderes:
Sollte eine Situation eintreten, die in der beschriebenen Auf- und Abstiegsregelung nicht
geregelt ist, entscheidet der Kreisvorstand.

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Außerdem bin ich dafür, dass die Abseitsregel aufgehoben wird.

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