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Stammverein nach Investoren-Deal: Kind „nicht tragbar“

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Hannover 96: Stammverein nach Investoren-Deal: Kind „nicht tragbar“
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Der Stammverein von Hannover 96 zweifelt den Investoren-Deal der DFL an. Der Präsident spricht sich auch klar gegen 96-Chef Martin Kind aus. Der Dauerstreit geht weiter.

Der Stammverein von Hannover 96 zweifelt die Rechtmäßigkeit des Investoren-Deals der deutschen Proficlubs an. Präsident Sebastian Kramer äußerte sich auch mit deutlicher Kritik in Richtung des Mehrheitsgesellschafters Martin Kind. „Ein Geschäftsführer, der entgegen der eindeutigen Weisung des Gesellschafters handelt, ist nicht tragbar. Ebenso kann ein verbandsrechtlicher Beschluss nicht wirksam sein, der unter Verletzung desselben zustande gekommen ist“, sagte Kramer der „Neuen Presse“ (Freitag).

Am Montag hatten die 36 deutschen Proficlubs über den milliardenschweren Deal abgestimmt. Die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit war nur knapp zustande gekommen. Der mit Kinds Seite zerstrittene Verein hatte den 79-Jährigen angewiesen, gegen den Deal zu stimmen. Nach den bekannt gewordenen Namen der Clubs, die mit Nein gestimmt haben sollen, gibt es jedoch große Zweifel, ob Kind dies getan hat.

Einige Juristen hatten sich zuletzt skeptisch gezeigt, dass der Deal durch den Streit in Hannover gefährdet werden könnte. Der Mutterverein sieht das anders. „Zunächst gehen wir davon aus, dass die DFL bei genauerer juristischer Prüfung selber von der Unwirksamkeit des Beschlusses überzeugt sein wird“, sagte Kramer.

Kind hatte die vom e.V. geforderte Stellungnahme zwar abgegeben. Wie er sich bei der geheimen Abstimmung geäußert hatte, verriet er nicht. „Ich habe das beantwortet, es war eine geheime Wahl – und daran halte ich mich“, sagte er.

Kind und der Mutterverein blicken auf einen langen Streit zurück. In der komplizierten Struktur von Hannover 96 steht Kind auf der Kapitalseite, während seine Gegner seit 2019 an der Spitze des 96 e.V. stehen. In der Auseinandersetzung geht es zudem um die 50+1-Regel in Hannover, die sicherstellen soll, dass die Muttervereine ein Weisungsrecht behalten, wenn sie ihren Profifußball-Bereich in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert haben.

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