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Die vier Säulen des neuen Verteilungsschlüssels der DFL

Die DFL hat ihren neuen Verteilungsschlüssel für die Erlöse aus den TV-Rechten bekannt gegeben.
Die DFL hat ihren neuen Verteilungsschlüssel für die Erlöse aus den TV-Rechten bekannt gegeben. Foto: dpa
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Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat ihren neuen Verteilungsschlüssel für die Erlöse aus den TV-Rechten für die Spielzeiten 2021/22 bis 2024/25 bekannt gegeben.

Pro Saison werden dann durchschnittlich rund 1,1 Milliarden Euro aus den nationalen Medienrechten an die Klubs der 1. und 2. Bundesliga ausgeschüttet, bislang gingen rund 1,16 Milliarden Euro an die Klubs. Da die Höhe der Auszahlung aus Säule 1 und Säule 2 bereits vor dem Start einer Saison feststeht, haben die Klubs zu diesem Zeitpunkt Planungssicherheit mit Blick auf zunächst 95 Prozent beziehungsweise ab der Saison 2023/24 93 Prozent ihrer Einnahmen aus der DFL-Zentralvermarktung der deutschsprachigen Medienrechte. - Der nationale Verteilungsschlüssel sieht wie folgt aus:

SÄULE EINS („Gleichverteilung“) - Bis 2022/23: 53 Prozent, danach: 50 Prozent Der Gesamtbetrag dieser Säule wird zunächst bei 569 Millionen Euro liegen, in der Saison 2024/25 werden es 604 Millionen Euro sein. Dabei erhalten die Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga innerhalb der Ligen jeweils denselben Betrag. Im Durchschnitt erhält ein Bundesligist über diese Säule 25,5 Millionen Euro pro Saison, die Zweitligisten werden im Schnitt etwa 7,1 Millionen Euro pro Spielzeit bekommen. Prozentual sinkt der Anteil dieser Säule nach der Saison 2022/23 um drei Prozent.

SÄULE ZWEI („Leistung“) - Bis 2022/23: 42 Prozent, danach: 43 Prozent Ausschlaggebend ist eine Kombination verschiedener Tabellen, die das sportliche Abschneiden der vergangenen Jahre als Kriterium heranziehen. Dabei gibt es zuallerst sowohl für die Klubs der Bundesliga als auch für die Klubs der 2. Bundesliga eine getrennte Fünfjahreswertung. Gewertet werden die vergangenen fünf Spielzeiten im Verhältnis 5:4:3:2:1, beginnend mit der zuletzt gespielten Saison. Durch dieses Ranking werden zunächst 24,5 Prozent, ab 2023/24 noch 23 Prozent der Gelder verteilt. Die Erst- und Zweitligisten werden im Verhältnis 81:19 Prozent berücksichtigt. Als zweite Tabelle wird die nach gleicher Gewichtung berechnete durchgehende Fünfjahreswertung zunächst zu 17 Prozent, ab 2023/24 zu 19 Prozent bei der Verteilung der Gelder herangezogen. Die restlichen zunächst 0,5 Prozent und ab 2023/24 1 Prozent entfallen auf eine durchgängige Zehn-Jahres-Wertung aller 36 Klubs, bei der alle Spielzeiten gleich gewichtet und die Punkte einfach addiert werden.

SÄULE DREI („Nachwuchs“) - Bis 2022/23: 3 Prozent, danach: 4 Prozent Zwei Drittel dieser Säule entfallen auf Einsatzminuten für junge Talente. Die Verteilung dieses Anteils erfolgt proportional zu den Einsatzminuten in Deutschland verbandsausgebildeter U23-Spieler in der jeweils aktuellen Saison (exklusive Relegation und Nachspielzeiten). Ausländische Spieler müssen vor Vollendung des 15. Lebensjahres bei einem im Bereich des DFB befindlichen Klub registriert sein. Das weitere Drittel entfällt auf die Ausbildung der eingesetzten jungen Spieler. Die Erlöse werden proportional zum pro Klub ermittelten Gesamtausbildungszeitraum aller eingesetzten U23-Local-Player, gewichtet nach den Einsatzminuten in der aktuellen Saison, ausgeschüttet. Der betrachtete Zeitraum beginnt mit der Spielzeit des zwölften Lebensjahres. Nur die jeweils aktuellen 36 Profiklubs und deren Anteil an der Ausbildung werden berücksichtigt.

SÄULE VIER („Interesse“) - Bis 2022/23: 2 Prozent, danach: 3 Prozent Für die letzte Säule ist das Ergebnis von Marktforschung entscheidend. Die Allensbacher Markt- und Werbeanalyse fragt das Interesse an den Fußballvereinen der Bundesliga und der 2. Bundesliga der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahre mit einer repräsentativen Stichprobe von rund 23.000 Befragten ab. Die Erhebung erfolgt in vier Befragungszyklen, die sich über zwei Jahre verteilen. Die zwei bzw. ab 2023/24 drei Prozent der Mediengelder werden schließlich anhand des festgestellten Gesamtinteresses proportional verteilt. sid

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